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   FG Saarland, 06.11.2013 - 2 K 1205/13   

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FG Saarland, 06.11.2013 - 2 K 1205/13 (https://dejure.org/2013,48101)
FG Saarland, Entscheidung vom 06.11.2013 - 2 K 1205/13 (https://dejure.org/2013,48101)
FG Saarland, Entscheidung vom 06. November 2013 - 2 K 1205/13 (https://dejure.org/2013,48101)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 163 AO, § 62 ff EStG, § 62 EStG
    Keine abweichende Festsetzung des Kindergeldes nach Einspruchsrücknahme

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung des Eintritts einer Festsetzungsverjährung im Wege einer Billigkeitsmaßnahme; Antrag auf abweichende Festsetzung des Kindergeldes aus Billigkeitsgründen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 163; AO § 5; EStG § 62 Abs. 1 Nr. 1
    Absehen von der Rückforderung von Kindergeld aus Billigkeitsgründen eventuelle Fehler der Behörde begründen keine sachliche Unbilligkeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Absehen von der Rückforderung von Kindergeld aus Billigkeitsgründen - eventuelle Fehler der Behörde begründen keine sachliche Unbilligkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2014, 620
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 23.07.2013 - VIII R 17/10

    Keine Verteilung eines Übergangsverlusts aus Billigkeitsgründen - Entscheidung

    Auszug aus FG Saarland, 06.11.2013 - 2 K 1205/13
    § 163 AO unterscheidet drei Arten von Billigkeitsmaßnahmen: die abweichende (niedrigere) Festsetzung der Steuer, die Nichtberücksichtigung einzelner Besteuerungsmerkmale und die Verschiebung von Besteuerungsgrundlagen (BFH vom 23. Juli 2013 VIII R 17/10, DStR 2013, 1982).
  • BFH, 21.10.2009 - I R 112/08

    Abweichende Festsetzung von Erstattungszinsen - Unbilligkeit aus sachlichen

    Auszug aus FG Saarland, 06.11.2013 - 2 K 1205/13
    Eine für den Steuerpflichtigen ungünstige Rechtsfolge, die der Gesetzgeber bewusst angeordnet oder in Kauf genommen hat, rechtfertigt dagegen keine Billigkeitsmaßnahme (BFH vom 21. Oktober 2009 I R 112/08, BFH/NV 2010, 606, m.w.N.).
  • BFH, 30.09.1996 - X B 131/96
    Auszug aus FG Saarland, 06.11.2013 - 2 K 1205/13
    Steuern, die bestandskräftig festgesetzt worden sind, können deshalb im Billigkeitswege nur dann sachlich überprüft werden, wenn die Steuerfestsetzung offensichtlich und eindeutig unrichtig ist und wenn es (kumulativ) dem Steuerpflichtigen nicht möglich oder nicht zumutbar war, sich gegen die Fehlerhaftigkeit im Festsetzungsverfahren rechtzeitig zu wehren (st. Rspr.; vgl. etwa BFH vom 30. September 1996 X B 131/96, BFH/NV 1997, 326; vom 20. März 1998 V B 141/97, juris; vom 4. Mai 1995 V R 83/93, BFH/NV 1996, 190 m.w.N.).
  • BFH, 31.07.1997 - IX B 13/97

    Rechtliche Voraussetzungen für eine Aussetzung eines Verfahrens

    Auszug aus FG Saarland, 06.11.2013 - 2 K 1205/13
    Der Verwaltungsakt über eine Billigkeitsmaßnahme nach § 163 AO ist ein Grundlagenbescheid für den Festsetzungsbescheid (BFH vom 31. Juli 1997 IX B 13/97, BFH/NV 1998, 201, m.w.N.).
  • BFH, 04.05.1995 - V R 83/93

    Erlaß der Umsatzsteuerschuld nach § 14 Abs. 3 UStG

    Auszug aus FG Saarland, 06.11.2013 - 2 K 1205/13
    Steuern, die bestandskräftig festgesetzt worden sind, können deshalb im Billigkeitswege nur dann sachlich überprüft werden, wenn die Steuerfestsetzung offensichtlich und eindeutig unrichtig ist und wenn es (kumulativ) dem Steuerpflichtigen nicht möglich oder nicht zumutbar war, sich gegen die Fehlerhaftigkeit im Festsetzungsverfahren rechtzeitig zu wehren (st. Rspr.; vgl. etwa BFH vom 30. September 1996 X B 131/96, BFH/NV 1997, 326; vom 20. März 1998 V B 141/97, juris; vom 4. Mai 1995 V R 83/93, BFH/NV 1996, 190 m.w.N.).
  • BFH, 21.01.2003 - VIII B 202/02

    Bindungswirkung eines bestandskräftigen, die Gewährung von Kindergeld ablehnenden

    Auszug aus FG Saarland, 06.11.2013 - 2 K 1205/13
    Die Vorschrift des § 163 AO ist auch im Rahmen der Kindergeldfestsetzung grundsätzlich anwendbar (BFH vom 21. Januar 2003 VIII B 202/02, juris).
  • BFH, 20.03.1998 - V B 141/97

    Anforderungen an einen Erlaßantrag wegen sachlicher Unbilligkeit

    Auszug aus FG Saarland, 06.11.2013 - 2 K 1205/13
    Steuern, die bestandskräftig festgesetzt worden sind, können deshalb im Billigkeitswege nur dann sachlich überprüft werden, wenn die Steuerfestsetzung offensichtlich und eindeutig unrichtig ist und wenn es (kumulativ) dem Steuerpflichtigen nicht möglich oder nicht zumutbar war, sich gegen die Fehlerhaftigkeit im Festsetzungsverfahren rechtzeitig zu wehren (st. Rspr.; vgl. etwa BFH vom 30. September 1996 X B 131/96, BFH/NV 1997, 326; vom 20. März 1998 V B 141/97, juris; vom 4. Mai 1995 V R 83/93, BFH/NV 1996, 190 m.w.N.).
  • BFH, 24.04.1992 - XI B 76/91

    Berücksichtigung einer pauschal geltend gemachten Rechtswidrigkeit von

    Auszug aus FG Saarland, 06.11.2013 - 2 K 1205/13
    Denn Sinn des Billigkeitserlasses aus sachlichen Gründen ist es nicht, fehlerhafte Steuerfestsetzungen zu korrigieren (so BFH vom 24. April 1992 XI B 76/91, BFH/NV 1992, 692 für den Erlass nach § 227 AO).
  • VG Köln, 29.01.2014 - 23 K 2890/13

    Abweichung vom Mindestabstand zur nächst gelegenen Spielhalle in atypischen

    Die Ansicht der 2. Kammer des VG Köln zum Sachbescheidungsinteresse für eine Baugenehmigung bei (noch) nicht erteilter Erlaubnis nach den Vorschriften des Glücksspielstaatsvertrages i.V.m. dem AG GlüStV NRW, die in der von der Klägerin vorgelegten Niederschrift der mündlichen Verhandlung im Verfahren 2 K 1205/13 vertreten worden ist, betrifft ebenfalls ein Wettbüro und ist außerdem schon deshalb dem vorliegenden Fall nicht vergleichbar, weil - anders als bei Spielhallen im Gebiet der Beklagten - die für die Erteilung dieser Erlaubnis und die für die Erteilung der Baugenehmigung zuständigen Behörden nicht identisch sind.
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